Allgemeines zur MPU

Was ist die MPU?

Zunächst zur Historie: Die MPU gibt es bereits seit 1954 in Deutschland; mit diesem Test soll die Fahreignung überprüft werden. Darunter fällt die geistige Eignung (z. B. Reaktionsfähigkeit) aber auch Persönlichkeitsmerkmale (z. B. Zuverlässigkeit).

In der Regel wird der Test am Ende der verordneten Sperrfrist notwendig, bevor der Führerschein zurück erlangt werden kann.

Im Rahmen der MPU soll der Betroffene deutlich machen und beweisen, dass sich das Vergehen, das zum Führerscheinverlust führte, nicht wiederholt.

Gründe für eine MPU

Wenn eine MPU erforderlich wird, handelt es sich nicht um ein Kavaliersdelikt, was dem Führerscheinverlust vorausgegangen ist:

  • Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr, der Kraffahrteignung und damit einhergehend hohes Aggressionspotenzial
  • Grobe oder wiederholte Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung
  • Neuerteilung der Fahrerlaubnis, wenn diese schon einmal entzogen war oder eine Straftat zum Führerscheinentzug geführt hat
  • gelegentlicher Einnahme von Cannabis in Verbindung mit weiteren Tatsachen, die Zweifel an der Fahreignung entstehen lassen
  • bei erheblichen Auffälligkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnisprüfung
  • bei bestimmten Krankheiten
  • Auffälligkeiten im Zusammenhang mit dem Konsum von Alkohol
  • Verdacht auf Alkoholmissbrauch
  • wiederholte Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr in Verbindung mit Alkoholkonsum
  • beim Fahren mit mehr als 1,6 Promille Blutalkoholkonzentration erwischt worden
  • Verdacht auf Abhängigkeit oder Einnahme von Betäubungsmitteln oder anderen psychoaktiven Stoffen
  • missbräuchliche Einnahme von Medikamenten
  • Entzug der Fahrerlaubnis beim Erreichen von 8 oder mehr Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg